Schienenfahrzeuge instand halten
Ohne Instandhaltung keine Sicherheit! Die UVB beschäftigt sich mit den speziellen Gefahren bei der Instandhaltung von Schienenfahrzeugen in Werkstätten - zum Beispiel Absturzgefahr, Arbeiten im Bereich der Oberleitung oder das Bewegen von Schienenfahrzeugen.

Dafür müssen die baulichen Anforderungen aus den unterschiedlichen Regelwerken berücksichtigt werden.
Wichtige Punkte sind:
- Rutschhemmung und ebene Fußböden,
- Anforderungen an Verkehrswege
- Zugänge in Arbeitsgruben und Unterfluranlagen,
- Beleuchtung und
- Rettungswege.
Auch die Fahrzeugreinigung ist ein Thema der Instandhaltung. Die UVB berät zu Fahrzeuginnenreinigungsanlagen und zu Fahrzeugwaschanlagen (Außenreinigung).
Innerhalb des Konzerns Deutsche Bahn AG sieht sich die UVB als Multiplikator von sinnvollen Weiterentwicklungen oder „Best-Practice-Beispielen“.
Beratung und Ansprechpersonen
Bei Fragen zu Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Zusammenhang mit der Instandhaltung von Schienenfahrzeugen stehen Ihnen die Aufsichtspersonen der jeweiligen Region gern beratend zur Verfügung.
Regelwerk und weitere Medien
Folgendes Regelwerk zum Thema (nicht abschließend) steht zur Verfügung:
- DGUV Regel 109-009 „Fahrzeuginstandhaltung“
- UVB Publikation 9333 "Reinigen von Eisenbahnfahrzeugen"
- Empfehlungen für die Gestaltung von Werkstätten für Fahrzeuge des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) „VDV Schrift 827"
- Folgendes Regelwerk zum Thema (nicht abschließend) steht zur Verfügung:
- DGUV Information 214-062 „Anforderungen des Arbeitsschutzes an Güterwagen“
- DGUV Information 214-085 „Anforderungen des Arbeitsschutzes an Lokomotiven"
- BahnPraxis W (Zeitschrift zur Förderung der Arbeitssicherheit in den Werkstätten der DB AG)