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Versicherungsfälle

Die gesetzlichen Versicherungsfälle umfassen den Arbeitsunfall, den Wegeunfall und die Berufskrankheit. In diesen Situationen sind Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Versicherungsschutz besteht immer dann, wenn Ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis steht. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Aufgaben aus Ihrem Arbeitsvertrag erfüllen oder den direkten Weg zwischen Ihrem Zuhause und Ihrem Arbeitsplatz zurücklegen.
 

Auch bei weiteren beruflich geprägten Situationen sind Sie abgesichert, unter anderem:

  • auf Dienstreisen und Dienstwegen
  • bei der Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern oder Betriebsfesten
  • beim Betriebssport, sofern dieser betrieblich organisiert ist
     

Für Ihren Versicherungsschutz zahlen Sie als Versicherte oder Versicherter keinen eigenen Beitrag. Die Kosten übernimmt Ihr Arbeitgeber bzw. unser Mitgliedsunternehmen vollständig.

Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle sind Ereignisse, bei denen Sie als Beschäftigte oder Beschäftigter – oder im Rahmen eines Ehrenamts – während der Ausübung Ihrer Tätigkeit einen Unfall erleiden.

Auch Unfälle, die in engem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, können als Arbeitsunfall anerkannt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Unfälle während Dienstreisen
  • Verletzungen beim betrieblichen Sport, sofern dieser organisiert ist
  • Unfälle bei betrieblichen Ausflügen, Betriebsfeiern oder anderen vom Unternehmen organisierten Veranstaltungen

Ob ein Ereignis als Arbeitsunfall anerkannt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie den von der Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Kriterien. Jedes Ereignis wird dabei individuell geprüft.

In der Regel erhalten wir Meldungen über Arbeitsunfälle direkt vom Arbeitgeber oder vom Durchgangsarzt, der die erste medizinische Versorgung übernimmt.

Wegeunfälle

Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem unmittelbaren Weg zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Arbeitsplatz ereignen – sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg. Der versicherte Weg beginnt Grundsätzlich mit dem Verlassen Ihres Wohnhauses und endet mit dem Betreten des Betriebsgeländes.

Wie auch bei Arbeitsunfällen prüfen wir im Einzelfall die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wegeunfalls. Der Versicherungsschutz umfasst auch notwendige Umwege, zum Beispiel wenn Sie:

  • Ihre Kinder zur Schule oder Kita bringen oder während Ihrer Arbeitszeit bei anderen Personen oder Einrichtungen unterbringen
  • eine verkehrsbedingte Umleitung nutzen müssen
  • an einer Fahrgemeinschaft teilnehmen

 

Ein Wegeunfall liegt dagegen nicht vor:

  • während einer privaten Unterbrechung des Arbeitsweges (Einkauf),
  • bei Umwegen, die aus privaten Gründen erfolgen,
  • bei privaten Unterbrechungen des Weges, die über zwei Stunden hinausgehen
  • bei Abwegen, die ein anderes Ziel verfolgen, als den Ort der Tätigkeit oder die eigene Wohnung.

Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Sie aufgrund Ihrer versicherten Tätigkeit erleiden. Welche Krankheiten als Berufskrankheit anerkannt werden können, ist in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) festgelegt.

Anerkannt werden nur solche Erkrankungen, für die die medizinische Wissenschaft eindeutig belegt hat, dass sie durch besondere schädigende Einwirkungen verursacht werden und dass bestimmte Berufsgruppen diesen Einwirkungen in deutlich höherem Maße ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung.

Unter bestimmten Voraussetzungen können wir auch andere Erkrankungen im Einzelfall wie eine Berufskrankheit anerkennen, wenn ein wissenschaftlicher Zusammenhang wahrscheinlich ist.

Besteht der Verdacht auf eine Berufskrankheit, sind sowohl der behandelnde Arzt als auch das Unternehmen verpflichtet, diesen Verdacht an uns zu melden. Selbstverständlich können auch Sie als Versicherte oder Versicherter jederzeit formlos eine Anzeige oder einen Antrag einreichen.