Wegeunfälle
Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem unmittelbaren Weg zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Arbeitsplatz ereignen – sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg. Der versicherte Weg beginnt Grundsätzlich mit dem Verlassen Ihres Wohnhauses und endet mit dem Betreten des Betriebsgeländes.
Wie auch bei Arbeitsunfällen prüfen wir im Einzelfall die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wegeunfalls. Der Versicherungsschutz umfasst auch notwendige Umwege, zum Beispiel wenn Sie:
- Ihre Kinder zur Schule oder Kita bringen oder während Ihrer Arbeitszeit bei anderen Personen oder Einrichtungen unterbringen
- eine verkehrsbedingte Umleitung nutzen müssen
- an einer Fahrgemeinschaft teilnehmen
Ein Wegeunfall liegt dagegen nicht vor:
- während einer privaten Unterbrechung des Arbeitsweges (Einkauf),
- bei Umwegen, die aus privaten Gründen erfolgen,
- bei privaten Unterbrechungen des Weges, die über zwei Stunden hinausgehen
- bei Abwegen, die ein anderes Ziel verfolgen, als den Ort der Tätigkeit oder die eigene Wohnung.