Die Selbstverwaltung
Das Prinzip der Selbstverwaltung ist eine grundlegende Säule der deutschen Sozialversicherung – und gilt selbstverständlich auch bei der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB). Arbeitgeber und Versicherte gestalten die Arbeit der UVB gemeinsam und gleichberechtigt.

Selbstverwaltung der UVB
Die gesetzliche Unfallversicherung funktioniert nach dem Prinzip der paritätischen Selbstverwaltung:
Arbeitgeber und Versicherte entscheiden gemeinsam über zentrale Aufgaben der UVB, zum Beispiel:
- die Ausgestaltung von Leistungen
- die Beitragshöhe
- Maßnahmen zur Unfallverhütung
- wichtige organisatorische und strategische Fragen
Alle Vertreterinnen und Vertreter arbeiten ehrenamtlich.
Alle sechs Jahre finden die Sozialversicherungswahlen statt, in denen Arbeitgeber und Versicherte die Mitglieder der Vertreterversammlung wählen. Diese wählt anschließend den Vorstand, der ebenfalls paritätisch – also zu gleichen Teilen – mit Arbeitgeber- und Versichertenvertretern besetzt ist.
Die Selbstverwaltungsorgane der UVB sind:
- die Vertreterversammlung
- der Vorstand
Die Geschäftsführung nimmt an den Sitzungen des Vorstands mit beratender Stimme teil.
Um ihre vielfältigen Aufgaben effizient zu bearbeiten, haben Vertreterversammlung und Vorstand verschiedene Ausschüsse eingerichtet, die Entscheidungen vorbereiten und spezifische Themen im Detail bearbeiten.
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Das Informationsportal zur sozialen Selbstverwaltung gibt einen umfassenden Überblick über die Aufgaben und Ziele der Selbstverwaltung.