Unbedenklichkeitsbescheinigung
Ihr Unternehmen ist bei der UVB versichert und hat die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt?

Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung weisen Sie als Unternehmen Ihre Mitgliedschaft bei einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach und belegen die ordnungsgemäße Beitragsentrichtung zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung.
Kontakt
Michaela Stöhr
069 47863-2684
mitgliedschaft_und_beitrag@uv-bund-bahn.de