Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen

Die Gefahrstoffverordnung fordert vom Arbeitgeber, Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen.
Er hat festzustellen, ob bei den Tätigkeiten der Beschäftigten Gefahrstoffe genutzt werden, entstehen oder freigesetzt werden. Ist dies der Fall, muss er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen beurteilen.
Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist die TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“. Hier sind alle wichtigen Informationen zur Vorgehensweise beschrieben.
Wir bieten Ihnen folgende Hilfestellungen für die Gefährdungsbeurteilung an:
Dokumentation der Gefährungsbeurteilung nach GefStoffV
Dokumentation der Gefährungsbeurteilung nach GefStoffV für Laboratorien
Gefahrstoff-Check
Als Hilfsmittel zum Arbeitsprogramm „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" wurde der sogenannte GDA-Gefahrstoff-Check entwickelt. Mit dem Check kann anhand von neun Bausteinen ermittelt werden, wie gut die eigene Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen durchgeführt wurde und hilft die Gefährdungsbeurteilung zu vervollständigen, zu verbessern oder zu aktualisieren. Durch konkrete Hinweise werden die besonderen Pflichten und Maßnahmen leicht verständlich und kompakt vermittelt.
Der GDA-Gefahrstoff-Check steht als online-Werkzeug oder als Broschüre unter www.gda-gefahrstoff-check.de zur Verfügung.
Messungen im Einzelfall
Die Ermittlung der Gefährdungen steht am Anfang, die Messung am Ende. Ob und welche Messung erforderlich ist, hängt von den Ergebnissen der Vorermittlungen ab.
Möchten Sie die Messung von einem unabhängigen Institut qualitätsgesichert durchführen lassen, so finden Sie entsprechende Adressen im Verzeichnis der akkreditierten Messstellen.
Innenraumluft
Ein weiteres Feld für Messungen sind Fragestellungen zur Innenraumluft. Oft geht es um die Luftqualität in Büros von Verwaltungsgebäuden.
Messungen stehen hier allerdings immer am Ende der Ermittlungskette. Bei gehäuftem Auftreten von Gesundheitsstörungen bei Mitarbeitern sollten von der Dienststelle zunächst alle grundsätzlichen Ermittlungen zu den Arbeitsbedingungen durchgeführt werden. Eine gute Hilfestellung zu Vorgehensweise für die Ermittlung zum Arbeitsumfeld gibt der Report Innenraumarbeitsplätze.