Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Sie aufgrund Ihrer versicherten Tätigkeit erleiden. Welche Krankheiten als Berufskrankheit anerkannt werden können, ist in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) festgelegt.
Anerkannt werden nur solche Erkrankungen, für die die medizinische Wissenschaft eindeutig belegt hat, dass sie durch besondere schädigende Einwirkungen verursacht werden und dass bestimmte Berufsgruppen diesen Einwirkungen in deutlich höherem Maße ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können wir auch andere Erkrankungen im Einzelfall wie eine Berufskrankheit anerkennen, wenn ein wissenschaftlicher Zusammenhang wahrscheinlich ist.
Besteht der Verdacht auf eine Berufskrankheit, sind sowohl der behandelnde Arzt als auch das Unternehmen verpflichtet, diesen Verdacht an uns zu melden. Selbstverständlich können auch Sie als Versicherte oder Versicherter jederzeit formlos eine Anzeige oder einen Antrag einreichen.