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Oft wird nachts und mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen oder Leitern gearbeitet, um Instandhaltungen, Erweiterungen, Änderungen und/oder Errichtungen an oder neben Fahrleitungen vorzunehmen.

Dabei lauern viele Gefahren: elektrischer Strom, Bahnbetrieb oder Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen. Menschen machen Fehler. Darum müssen Arbeitsorganisation und Technik sicher sein, damit Fehler nicht tödlich enden.

Das Arbeitsschutzgesetz und die zugehörigen Verordnungen, die Unfallverhütungsvorschriften und auch die DIN EN 50110-1 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ fordern die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung vor Beginn jeder Tätigkeit. Wichtigstes Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung beim Arbeiten in der Nähe von Fahrleitungsanlagen: klare Arbeitsgrenzen festlegen.

Hohe Arbeitsverdichtung, Überforderung, Versagensangst, Stress, Zeitdruck und Hektik beeinträchtigen die Sicherheit zusätzlich. In der Gefährdungsbeurteilung sollen deshalb auch psychische und arbeitsorganisatorische Gefährdungen berücksichtigt werden. Es ist dabei vor allem auf die von außen auf den Menschen einwirkenden Belastungen einzugehen, die auch von der Organisation beeinflusst werden können. Die UVB unterstützt bei der Ermittlung von psychischen Gefährdungen und stellt entsprechende Werkzeuge zur Verfügung.

Die Beschäftigten sind vor Aufnahme der Tätigkeit entsprechend ihrer Aufgabe zu unterweisen. Einweisungen in die Örtlichkeiten sind unverzichtbar und nachweispflichtig. 

Beratung und Ansprechpersonen

Bei Fragen zu Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Zusammenhang mit dem „Arbeiten an oder in der Nähe von Oberleitungsanlagen“ stehen Ihnen die Aufsichtspersonen der jeweiligen Region  gern beratend zur Verfügung.

Zu den Regionen

Regelwerk und weitere Medien

Folgendes Regelwerk zum Thema (nicht abschließend) steht zur Verfügung:

Qualifizierung

Die UVB bietet Ihnen zu dem Thema das Seminar Arbeiten an oder in der Nähe von Oberleitungsanlagen.