Oberleitungsanlagen
Unfälle bei Arbeiten an oder in der Nähe von Fahrleitungsanlagen sind selten, können aber sehr schwer oder tödlich enden. Die 15kV-Oberleitungen sind auf der freien Strecke noch überschaubar, im Bahnhofs- und Einspeisebereich werden sie aber oft komplex mit hohem Verwechslungspotential.
Unfälle sind fast nie auf eine einzelne Ursache zurückzuführen, sondern entstehen aus dem Zusammenspiel von Arbeitsorganisation, Technik und Mensch.

Oft wird nachts und mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen oder Leitern gearbeitet, um Instandhaltungen, Erweiterungen, Änderungen und/oder Errichtungen an oder neben Fahrleitungen vorzunehmen.
Dabei lauern viele Gefahren: elektrischer Strom, Bahnbetrieb oder Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen. Menschen machen Fehler. Darum müssen Arbeitsorganisation und Technik sicher sein, damit Fehler nicht tödlich enden.
Das Arbeitsschutzgesetz und die zugehörigen Verordnungen, die Unfallverhütungsvorschriften und auch die DIN EN 50110-1 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ fordern die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung vor Beginn jeder Tätigkeit. Wichtigstes Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung beim Arbeiten in der Nähe von Fahrleitungsanlagen: klare Arbeitsgrenzen festlegen.
Hohe Arbeitsverdichtung, Überforderung, Versagensangst, Stress, Zeitdruck und Hektik beeinträchtigen die Sicherheit zusätzlich. In der Gefährdungsbeurteilung sollen deshalb auch psychische und arbeitsorganisatorische Gefährdungen berücksichtigt werden. Es ist dabei vor allem auf die von außen auf den Menschen einwirkenden Belastungen einzugehen, die auch von der Organisation beeinflusst werden können. Die UVB unterstützt bei der Ermittlung von psychischen Gefährdungen und stellt entsprechende Werkzeuge zur Verfügung.
Die Beschäftigten sind vor Aufnahme der Tätigkeit entsprechend ihrer Aufgabe zu unterweisen. Einweisungen in die Örtlichkeiten sind unverzichtbar und nachweispflichtig.
Beratung und Ansprechpersonen
Bei Fragen zu Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Zusammenhang mit dem „Arbeiten an oder in der Nähe von Oberleitungsanlagen“ stehen Ihnen die Aufsichtspersonen der jeweiligen Region gern beratend zur Verfügung.
Regelwerk und weitere Medien
Folgendes Regelwerk zum Thema (nicht abschließend) steht zur Verfügung:
- DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
- DGUV Information 203-019 "Arbeiten an Fahrleitungsanlagen"
- DGUV Information 203-047 „Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen“
- DGUV Information 214-072 „Gefährdungs- und Belastungskatalog – Arbeiten im Bereich von Oberleitungsanlagen“
Qualifizierung
Die UVB bietet Ihnen zu dem Thema das Seminar Arbeiten an oder in der Nähe von Oberleitungsanlagen.