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Gefahrtarif (Bereich Bahn)

Mit dem Gefahrtarif soll eine risikogerechte Beitragsverteilung unter den unterschiedlichen Gewerbezweigen sichergestellt werden. Er drückt nicht das Gefährdungsrisiko eines einzelnen Betriebes aus, sondern die Belastung durch Unfälle und Berufskrankheiten der Betriebe, die unter einem Gewerbezweig zusammengefasst sind.

Als gesetzliche Unfallversicherung ist die UVB verpflichtet, einen Gefahrtarif aufzustellen und in gewissen Abständen – in der Regel alle sechs Jahre – zu überprüfen.  

Gefahrtarif 2021

Der Gefahrtarif der UVB zur Berechnung der Beiträge ab 1. Januar 2021 für die Unternehmen im Zuständigkeitsbereich nach § 125 Abs. 2 SGB VII wurde vom Bundesamt für soziale Sicherung am 3. Dezember 2020 genehmigt. 

Gefahrtarif 2021

Gefahrtarif 2015

Der Gefahrtarif der UVB zur Berechnung der Beiträge ab 1. Januar 2015 für die Unternehmen im Zuständigkeitsbereich nach § 125 Abs. 2 SGB VII wurde vom Bundesversicherungsamt am 9. Juli 2015 genehmigt.

Gefahrtarif 2015