Versichert im Ausland
Die globalisierte Arbeitswelt führt immer häufiger dazu, dass Unternehmen Niederlassungen im Ausland gründen oder ihre Mitarbeitenden international einsetzen. Neben lokalen Fachkräften werden dabei zunehmend Beschäftigte aus Deutschland vor Ort eingesetzt.

Bei Auslandseinsätzen stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die innerstaatlichen Regelungen zur gesetzlichen Unfallversicherung während des Auslandsaufenthaltes auch weiterhin gelten. Voraussetzung ist, dass eine sogenannte Entsendung vorliegt. Je nachdem, in welchem Land gearbeitet werden soll, kann überstaatliches oder zwischenstaatliches Recht zur Anwendung kommen. Trifft weder das eine noch das andere zu, spricht man vom vertragslosen Ausland. Für gesetzlichen Unfallversicherungsschutz müssen dann die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen.
Liegt eine Entsendung nicht vor, bietet die UVB eine freiwillige Auslandsversicherung an, die im Einzelfall durch den Arbeitgeber beantragt werden muss.
Die Informationsbroschüre “Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland" versucht den verantwortlichen Personen in den Unternehmen sowie den betroffenen Beschäftigten die notwendige Hilfestellung zu geben. Sie enthält sowohl Hinweise zur Prävention als auch zu versicherungs- und leistungsrechtlichen Fragen.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre “Versicherungsschutz bei Beschäftigung im Ausland - Tipps und Hinweise”.