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Finanzierung und Beiträge bei der UVB

Allgemein finanziert sich die gesetzliche Unfallversicherung durch Beiträge der Unternehmen, Arbeitnehmer selbst zahlen keine Beiträge. Diese Beiträge richten sich nach dem Arbeitsentgelt und der Gefahrenklasse des Unternehmens. Allerdings wird der Bedarf für die Bereiche Bund und Bahn aus unterschiedlichen Finanzierungssystemen gedeckt.

Für den Bereich Bund werden die Einnahmen aus Beiträgen, Erstattungen und sonstigen Einnahmen erzielt. Beiträge werden von allen Ministerien einschließlich des Geschäftsbereiches erhoben. Beitragspflichtig sind ferner die übernommenen Unternehmen wie Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, die überwiegend aus Bundesmitteln finanziert werden. Im Übrigen werden die tatsächlichen Aufwendungen erstattet (beispielsweise bei der Bundesagentur für Arbeit oder die Aufwendungen für das Deutsche Rote Kreuz).

Die Finanzierung des Bereichs Bahn ist hingegen eine beitragspflichtige Versicherung, in der die entstandenen Kosten durch einen Gefahrtarif auf die versicherten Mitgliedsunternehmen nach dem Solidarprinzip verteilt werden.