Zentrale Expositionsdatenbank

In vielen Unternehmen wird mit krebserzeugenden bzw. erbgutverändernden Stoffen (Kat. 1A/1B) gearbeitet. Wenn dies der Fall ist, müssen Unternehmer ein Verzeichnis der Beschäftigten führen, die solche Tätigkeiten durchführen- sofern die Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung ergibt.
Das Verzeichnis muss bestimmte Angaben enthalten und für krebserzeugende Stoffe 40 Jahre lang aufbewahrt werden.
Neu ist seit dem 05.12.2024 die Aufbewahrungsfrist für reproduktionstoxische Stoffe der Kat. 1A und 1B von 5 Jahren.
Wenn Beschäftigte aus dem Betrieb ausscheiden, müssen ihnen die sie betreffenden Auszüge aus dem Verzeichnis ausgehändigt werden.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet den Unternehmen kostenfrei an, die Archivierungs- und Aushändigungspflicht treuhänderisch zu übernehmen. Zu diesem Zweck gibt es die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED),