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Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle sind Ereignisse, bei denen Sie als Beschäftigte oder Beschäftigter – oder im Rahmen eines Ehrenamts – während der Ausübung Ihrer Tätigkeit einen Unfall erleiden.

Auch Unfälle, die in engem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, können als Arbeitsunfall anerkannt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Unfälle während Dienstreisen
  • Verletzungen beim betrieblichen Sport, sofern dieser organisiert ist
  • Unfälle bei betrieblichen Ausflügen, Betriebsfeiern oder anderen vom Unternehmen organisierten Veranstaltungen

Ob ein Ereignis als Arbeitsunfall anerkannt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie den von der Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Kriterien. Jedes Ereignis wird dabei individuell geprüft.

In der Regel erhalten wir Meldungen über Arbeitsunfälle direkt vom Arbeitgeber oder vom Durchgangsarzt, der die erste medizinische Versorgung übernimmt.