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FAQ (Seminarprogramm)

Was kosten die Seminare bei der UVB?

Alle Seminare sind für Versicherte der Unfallversicherung Bund und Bahn komplett kostenfrei. Die Unfallversicherung Bund und Bahn trägt auch die anfallenden Reisekosten. Informationen hierzu erhalten Sie mit Ihrem Einladungsschreiben circa vier Wochen vor Seminarbeginn.

Kann ich schon am Vortag anreisen oder fliegen?

Vortagsanreise ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Manche Seminare bieten wir an mehreren Orten an und Sie sind aufgefordert, den nächstgelegenen Seminarort auszuwählen. Dazu haben wir die Zeiten für den Seminarbeginn extra so gelegt, dass eine Anreise am Vortag nicht nötig sein sollte.

Wenn es doch nicht anders geht, wenden Sie sich bitte an:

Manon Wallasch, Telefon: 04421 407-1445 (alle Seminare unter „Gesund arbeiten“)
Marei van Mark, Telefon: 04421 407-1440 (alle Seminare unter „Qualifiziert arbeiten“)
Tina Maul, Telefon: 069 47863-2456 (alle Seminare unter „Sicher arbeiten“ und „Organisiert arbeiten“)

Möglicherweise kommt ein Flug in Betracht, um eine Vortagsanreise mit Vorübernachtung zu vermeiden. Jedoch erstattet die Unfallversicherung Bund und Bahn im direkten Vergleich mit der Bahnfahrt nur die Kosten für die wirtschaftlichere Variante. Verglichen wird dabei der Preis des Flugtickets (achten sie auch auf zusätzliche Gebühren) mit den Kosten der Bahnfahrt (Veranstaltungsticket, maximal 281,60 Euro) und der eingesparten Vorübernachtung. Die Kosten für die Bahnfahrt variieren je nach Strecke und Rabattstaffel, diese erfahren Sie bei: DB Vertrieb GmbH, Frau Reinke, Frau Boussoufa oder Herr Sadzak E-Mail: firmendienst-ffm@deutschebahn.com Tel.: 069 265-41103 (08:00 Uhr bis 13:00 Uhr)

Senden Sie bitte eine Vergleichsrechnung, in der die Kosten der Flugreise den Kosten der Bahnreise gegenüber gestellt sind, vor der Buchung eines Fluges an: seminarwesen@uv-bund-bahn.de

Kann eine Kollegin oder ein Kollege an meiner Stelle das Seminar besuchen, weil ich verhindert bin?

Das ist schon möglich. Allerdings muss Ihre Kollegin oder Ihr Kollege auch bei uns versichert sein oder in einem Beamtenverhältnis in unserem Zuständigkeitsbereich stehen und zu der Zielgruppe gehören, die für das ausgewählte Seminar vorgesehen ist.

Ein Teilnehmertausch ist in jedem Fall vorher mit uns abzustimmen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Ansprechperson, die Ihnen das Einladungsschreiben geschickt hat.

Kann ich mir einen Seminarplatz reservieren lassen?

Nein, das ist nicht möglich. Wir vergeben die Seminarplätze in der Reihenfolge des Eingangs nach folgenden Kriterien:

  1. Sie sind bei uns versichert oder stehen in einem Beamtenverhältnis in unserem Zuständigkeitsbereich.
  2. Sie gehören zu der Zielgruppe, die für das ausgewählte Seminar vorgesehen ist.
  3. Sie haben bei einem Seminar, das an mehreren Orten angeboten wird, das für Sie nächstgelegene gewählt.
  4. Sie haben innerhalb der letzten fünf Jahre noch nicht an diesem oder einem sehr ähnlichen Seminar teilgenommen.
  5. Es ist noch ein Seminarplatz frei.

Führen Sie auch Inhouse-Seminare durch?

Unter Inhouse-Seminaren verstehen wir Veranstaltungen, die Sie selbst im Unternehmen durchführen und zu denen ein Dozent oder eine Dozentin der UVB (im Regelfall die für Ihren Betrieb zuständige Aufsichtsperson) fährt. Der Einsatz von Fremdreferenten ist für Inhouse-Seminare nicht vorgesehen. Ein Inhouse-Seminar ersetzt auf keinen Fall eine innerbetriebliche Unterweisung (hierfür sind die versicherten Unternehmen selbst verantwortlich).

Grundsätzlich werden keine Inhouse-Seminare zu Themen durchgeführt, die mit offiziellem Seminarprogramm der Unfallversicherung Bund und Bahn angeboten werden. Ausnahmen können Qualifizierungsformate für Führungskräfte bei erhöhtem Bedarf (mehr als zehn Teilnehmende) darstellen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir derzeit wenig Kapazitäten für die Durchführung von Inhouse-Seminaren frei haben.

Bei Interesse richten Sie Ihre Anfrage bitte schriftlich (per E-Mail genügt) an die für Ihren Betrieb zuständige Aufsichtsperson oder an:

bettina.gras@uv-bund-bahn.de (Bereich Bund)
dietmar.schurig@uv-bund-bahn.de (Bereich Bahn)

Notwendig ist die Angabe des gewünschten Themas, der Zielgruppe, der ungefähren Zahl der Teilnehmenden und eventuell bereits die Nennung möglicher (Wunsch-)Termine.

Übernimmt die Unfallversicherung Bund und Bahn die Kosten für Seminare bei anderen Anbietenden?

Kostenübernahmen können in Einzelfällen erfolgen. Dies ist insbesondere bei Seminarthemen möglich, die von der UVB aufgrund geringer Versichertenzahlen in den entsprechenden Bereichen nicht im offiziellen Seminarprogramm angeboten werden, die jedoch für die Prävention im Zuständigkeitsbereich von Bedeutung sind.

Grundsätzlich werden Kosten nur für Seminare übernommen, die von anderen Unfallversicherungsträgern (z. B. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) für deren Versicherte sowie vom IAG angeboten werden.

Es steht Ihnen ein Antragsformular für die Kostenübernahme zur Verfügung. Wenn Sie Interesse an einer Kostenübernahme haben, füllen Sie bitte dieses Formular vollständig aus. Es ist dabei erforderlich, alle Informationen anzugeben.              

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag per E-Mail an: qualifizierung@uv-bund-bahn.de

Können Sie mir die Unterlagen zur Seminarteilnahme noch mal schicken?

Natürlich schicken wir Ihnen die Unterlagen noch einmal zu. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an:

Tina Maul, Telefon: 069 47863-2456 (alle Seminare unter „Sicher arbeiten“ und „Organisiert arbeiten“)

Manon Wallasch, Telefon: 04421 407-1445 (alle Seminare unter „Gesund arbeiten“)

Marei van Mark, Telefon: 04421 407-1440 (alle Seminare unter „Qualifiziert arbeiten“) 

Warum gibt es keine Aufbauseminare für Sicherheitsbeauftragte?

Sicherheitsbeauftragte sind verantwortungsbewusste Beschäftigte, die die Unternehmensleitung bei der Durchführung des Arbeitsschutzes  unterstützen. Sicherheitsbeauftragte sind ehrenamtlich tätig. Sie erfahren vor Ort am schnellsten von Mängeln und können diese weitermelden.

Sicherheitsbeauftragte sollen in ihrem Arbeitsbereich ein Vorbild in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz sein. Besonders wichtig für diese Aufgabe ist nicht das detaillierte Fachwissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, sondern das richtige Rollenbild beziehungsweise das Selbstverständnis der Sicherheitsbeauftragten.

Dieses wird in den Seminaren für Sicherheitsbeauftragte vermittelt und dafür bedarf es keines Aufbauseminars. Die UVB übernimmt deshalb in der Regel auch nicht die Kosten für Aufbauseminare bei anderen Anbietern. Es wird jedoch empfohlen, die Seminare für Sicherheitsbeauftragte alle fünf Jahre bei der Unfallversicherung Bund und Bahn zu wiederholen, um das Verständnis für das Rollenbild zu vertiefen.

Zur Vertiefung des Fachwissens stehen auch den Sicherheitsbeauftragten viele unserer angebotenen Fachseminare zur Verfügung.

Was bedeutet Bereich Bund und was Bereich Bahn?

Bereich Bund meint Beschäftigte von Behörden oder Betrieben bzw. Unternehmen, die bei der ehemaligen Unfallkasse des Bundes versichert waren. Das sind nach § 125 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII):

  • die Unternehmen des Bundes
  • die Bundesagentur für Arbeit
  • die Betriebskrankenkassen der Dienstbetriebe des Bundes
  • das Deutsche Rote Kreuz (mit Ausnahme der Unternehmen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege)
  • sogenannte übernommene Unternehmen (nach § 125 Abs. 4 SGB VII) = in selbstständiger Rechtsform betriebene Unternehmen, an denen der Bund in überwiegender Form beteiligt ist oder auf deren Organe er einen ausschlaggebenden Einfluss hat  

Bereich Bahn meint Beschäftigte von Behörden oder Betrieben bzw. Unternehmen, die bei der ehemaligen Eisenbahn-Unfallkasse versichert waren. Das sind nach § 125 Abs. 2 SGB VII:

  • das Bundeseisenbahnvermögen
  • die Deutsche Bahn AG und deren ausgegliederte Aktiengesellschaften und Unternehmen
  • die Unternehmen, die von der Deutschen Bahn AG überwiegend beherrscht werden
  • die Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen oder Eisenbahninfrastruktur betreiben oder diesen Zwecken wie Hilfsunternehmen dienen
  • die Bahnversicherungsträger, die betrieblichen Sozialeinrichtungen, die Selbsthilfeeinrichtungen und die der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten dienenden Einrichtungen

Sie haben weitere Fragen?

Zu Seminaren

Telefon: 04421 407-1499
seminarwesen@uv-bund-bahn.de

Zum Fahrsicherheitstraining

Frau Schmidt 069/47863-2569
fahrsicherheitstraining@uv-bund-bahn.de

Zur Ausbildung SIFA

Bereich Bahn: Herr Schurig
Telefon: 030 254489-1500
dietmar.schurig@uv-bund-bahn.de

Bereich Bund: Frau Gras
Telefon: 04421 407-1415
bettina.gras@uv-bund-bahn.de

Zur Erste-Hilfe-Ausbildung

Bereich Bahn: Frau Cannizzaro
Telefon: 069 47863-2452 

Bereich Bund: Frau Lehmann
Telefon: 04421 407-1439
erste-hilfe@uv-bund-bahn.de