Gefahrstoffe nach Gefahrstoff V

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Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung ist am 05.12.2024 in Kraft getreten. Die Änderungen in der Gefahrstoffverordnung betreffen insbesondere:
- Besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen (§5a)
- Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen für Asbest (§11)
- Implementierung des Risikokonzeptes (ERB- Konzept mit Akzeptanz- und Toleranzkonzentration, u.a.§§ 2,6,10)
- Besondere Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B (§10a)
- Ergänzung der Regelungen zu Biozidprodukten (u.a. §§ 15c,15d, 25)
Weitere rechtliche Grundlagen
Technische Regeln zur Gefahrstoffverordnung
TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“