Skip to the content

Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen die Leitung und Vorgesetzte, ihre Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wahrzunehmen.

Damit jemand als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden kann, muss der- oder diejenige über die sogenannte sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.
 

Diese setzt sich zusammen aus

  • einer beruflichen Qualifikation als Meister/Meisterin, Techniker/Technikerin, Ingenieur/Ingenieurin oder einem Abschluss als Bachelor oder Master der Ingenieurwissenschaften,
  • mindestens zweijähriger Berufserfahrung
  • und dem erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
     

Ziel dieses Ausbildungslehrgangs ist die Entwicklung eines professionellen Rollenverständnis und der Erwerb der notwendigen Fachkenntnisse und Kompetenzen.
 

Weitere Informationen

Infos und Anmeldeunterlagen

Für die Lernfelder 1 bis 5 Bereiche Bund und Bahn sowie für das Lernfeld 6 Bereich Bund des Qualifizierungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit am IAG der DGUV gilt die Lehrgangs- und Prüfungsordnung für die Lernfelder 1 bis 6

Für Branchenwechsler zum Bereich Bund gilt die Kursbeschreibung und Prüfungsordnung des IAG für das Lernfeld 6 für Branchenwechsler des Qualifizierungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit am IAG der DGUV.

Bereich Bund:
Bettina Gras
Telefon: 04421 407-1415
E-Mail: bettina.gras@uv-bund-bahn.de

Bereich Bahn:
Dietmar Schurig
Telefon: 030 254489-1500
E-Mail: dietmar.schurig@uv-bund-bahn.de

Die Zulassungsvoraussetzungen

Mitgliedsbetriebe der UVB können ihre zukünftigen Sifas über die UVB an dem Qualifizierungslehrgang teilnehmen lassen, wenn die oben beschriebene berufliche Qualifikation und die notwendige Berufserfahrung vorliegen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir die Einhaltung der Voraussetzungen im Vorfeld genau überprüfen und bei Abweichung ablehnen.

Die vorgesehene Einsatzzeit im Betrieb nach der Ausbildung sollte außerdem mindestens 300 h/Jahr betragen.

Die betrieblichen Voraussetzungen

Für eine erfolgreiche Teilnahme müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein: 

  • digitales Endgerät zur Nutzung im Betrieb, zu Hause und in der Bildungsstätte
  • freier Internetzugang
  • Zeit zur Bearbeitung der Aufgaben
  • Zeit zur Einhaltung des Ausbildungszeitplans
  • Praktika für Lernerfolgskontrollen im Betrieb
  • Zugang zur Betriebsleitung und zu betrieblichen Dokumenten

Die Einhaltung der zuvor genannten betrieblichen Voraussetzungen lässt sich die UVB durch Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zusichern. Qualifizierung ist nämlich nicht nur zeit-, sondern auch kostenintensiv. Aus diesem Grund behält die UVB es sich vor, die Qualifizierungskosten vom versicherten Betrieb bzw. der Dienststelle einzufordern, wenn ein/e Kandidat/in die Qualifizierung nicht erfolgreich zu Ende führt oder nicht für mindestens fünf Jahre als Sifa zum Einsatz kommt. Die Personalauswahl sollte deshalb äußerst sorgfältig und langfristig geplant vorgenommen werden.

Aufbau des Qualifizierungslehrgangs

Dieser Qualifizierungslehrgang umfasst 

  • einen branchenübergreifenden Qualifikationsteil mit den Lernfeldern 1- 5 und 
  • einen branchenspezifischen Qualifikationsteil mit dem Lernfeld 6.

Branchenübergreifender Qualifikationsteil (Lernfelder 1 - 5)

Die Lernfelder 1 bis 5 kombinieren internetgestütztes Selbstlernen mit Präsenzlernen in Seminaren und Praxisphasen im Betrieb. Während der Präsenzphasen werden die beim Selbstlernen erworbenen Kompetenzen reflektiert und handlungsorientiert vertieft. Gegenstand des Praktikums ist die Anwendung des Gelernten in der betrieblichen Praxis mit dem Ziel, reale Probleme des entsendenden Betriebs zu lösen. Die „Sifa-Lernwelt“ begleitet die die Teilnehmenden als digitale Lernplattform in allen Phasen der Ausbildung und ermöglicht flexibles und abwechslungsreiches Lernen im Kontakt mit den Lernbegleitenden und den anderen Teilnehmenden. Handlungssituationen unterstützen die schrittweise Einarbeitung in das zukünftige Aufgabengebiet („training on the job“). Lernerfolgskontrollen geben eine Rückmeldung über bereits erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer durchläuft die Ausbildung nach einem festen Terminplan. Dadurch werden der angestrebte gemeinsame Kompetenzerwerb und die Vernetzung der Teilnehmenden erreicht.

Zwischen Beginn und Ende der Lernfelder 1 bis 5 liegen bei den angebotenen Standard-Kursen etwa 85 Kalenderwochen, bei den Schnellläufer-Kursen ca. 60 Kalenderwochen:

  • vier Seminare à 5 Tage in einer Bildungsstätte (SEM)
  • vier Seminare à 3 Tage in einer Bildungsstätte (SEM)
  • ca. 33 Tage begleitete selbstorganisierte Lernzeit (SOL)
  • ca. 37 Tage Praktikum im Betrieb (PRA)
  • sechs Lernerfolgskontrollen (LEK)

Die Elemente sind inhaltlich und zeitlich eng miteinander verzahnt und stellen aus diesem Grund hohe Anforderungen an die Teilnehmenden und an die entsendenden Betriebe. Die Reihenfolge der Qualifizierungselemente („Lernfelder“) ist von der Konzeption fest vorgegeben. Ein Wechsel in einen anderen Kurs oder ein Tausch von Lernfeldern ist nahezu ausgeschlossen. Deshalb empfehlen wir, die Qualifizierung mit einem praktikablen Zeitmanagement gut zu organisieren.

Im Standard-Kurs wird in der selbstorganisierten Lernzeit (SOL) und dem Praktikum (PRA) davon ausgegangen, dass dem Teilnehmenden mindestens 1 Arbeitstag pro Woche für den Qualifizierungslehrgang zur Verfügung gestellt wird. Im Schnellläufer-Kurs intensiviert sich der zeitliche Arbeitseinsatz auf mindestens 2 Arbeitstage pro Woche in der selbstorganisierten Lernzeit (SOL) und dem Praktikum (PRA).

Branchenspezifischer Qualifikationsteil (Lernfeld 6)

Das Lernfeld 6 – der sogenannte branchenspezifische Teil – schließt sich daran an. Im Bereich Bahn erfolgt dies bis auf weiteres wie bisher in Form eines Präsenzseminares mit ab-schließender Lernerfolgskontrolle bei der UVB über 5 Tage.

Für den Bereich Bund nehmen die Teilnehmenden am Lernfeld 6 der Unfallversicherungs­träger der öffentlichen Hand beim IAG teil. Sie bearbeiten mindestens zwei Fachmodule und zwei übergreifende Module in Form eines Web Based Training (WBT) mit anschließenden Quiz und erstellen ein Konzept zur betriebsspezifischen Betreuung. Hierfür sind ebenfalls 5 Tage über einen Zeitraum von ca. 6 Wochen einzuplanen.