Arbeiten im Gleisbereich
Wenn Personen, Maschinen oder Geräte im Gleisbereich eingesetzt werden sollen oder in den Gleisbereich hineingeraten könnten, müssen Schutzmaßnahmen gegen die Gefahren des Bahnbetriebs getroffen werden. Dies gilt für Gleisbauarbeiten und für Arbeiten in der Nähe von Gleisen, zum Beispiel für Tief- oder Ingenieurbauarbeiten.

Vor der Arbeit muss der Unternehmer prüfen, ob ein Hineingeraten in den Gleisbereich möglich ist. Falls ja, müssen die Arbeiten beim Bahnbetreiber angezeigt werden. Erst dann, wenn die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle (BzS) die Sicherungsmaßnahmen festgelegt hat und diese umgesetzt sind, darf mit den Arbeiten im Gleisbereich begonnen werden.
Hohe Geschwindigkeiten, große bewegte Massen und lange Bremswege kennzeichnen den Bahnbetrieb. Vorbeifahrende Züge erzeugen starke Sogwirkungen. Beschäftigte müssen deshalb vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb geschützt werden. Das geschieht durch technische und organisatorische Maßnahmen und/oder durch Sicherungspersonal.
Bauen im Gleisbereich bedeutet Bauen unter den Vorgaben des Bahnbetriebs. Die Arbeiten sollen den Bahnbetrieb möglichst wenig stören, dennoch können Einschränkungen des Bahnbetriebs notwendig werden, wenn z.B. das Sperren von Gleisen, Langsamfahrstellen oder das Freischalten von Fahrleitungen das sichere Arbeiten erst ermöglichen.
Oft muss unter großem Zeitdruck, in knapp bemessenen Sperrpausen, direkt neben einem Betriebsgleis und in Nachtschichten gearbeitet werden. Unfälle lassen sich nur verhindern, wenn Gefahren schon bei der Arbeitsvorbereitung erkannt und berücksichtigt werden.
Wenn Gleisbaumaschinen, wie zum Beispiel Bettungsreinigungsmaschinen, eingesetzt werden, müssen bei der Beschaffung sicherheitstechnische Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie aus relevanten, europäischen Normen eingehalten werden. Beim Einsatz sind außerdem die Betriebssicherheitsverordnung sowie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Beratung und Ansprechpersonen
Bei Fragen zu Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Zusammenhang mit „Arbeiten im Gleisbereich“ stehen Ihnen die Aufsichtspersonen der jeweiligen Region gern beratend zur Seite.
Regelwerk und weitere Medien
Folgendes Regelwerk zum Thema (nicht abschließend) steht zur Verfügung:
- DGUV Vorschrift 78 „Arbeiten im Bereich von Gleisen“
- DGUV Regel 101-024 „Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen“
- DGUV Information 201-021 „Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen“
- BahnPraxis B (Zeitschrift zur Förderung der Betriebs- und Arbeitssicherheit bei der DB AG)
Veranstaltungen
Gemeinsam mit der BG Bau, der BG ETEM und der VBG ist die UVB regelmäßig auf der InnoTrans (Internationale Leitmesse für Verkehrstechnik) in Berlin vertreten. Ein Alleinstellungsmerkmal ist das Gleis- und Freigelände mit 3.500 laufenden Metern Schienen, auf denen vom Kesselwagen bis zum Hochgeschwindigkeitszug alles vertreten ist. Nächster Termin: 22. - 25.09.2026
Forschungsprojekte
Die UVB arbeitet insbesondere mit der Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin (FSA) auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Zusammenhang mit Arbeiten im Gleisbereich zusammen. Die Forschungsergebnisse finden in der Präventionsarbeit Berücksichtigung.
Das Projekt können Sie unter dem folgenden Link abrufen:
Risikobetrachtung von Sicherungsmaßnahmen für spezielle Tätigkeiten bzw. Arbeitsverfahren im Gleisbereich unter Berücksichtigung signifikanter Einflussgrößen - FSA