Beitragsumlage
Das bedeutet, dass die Beiträge zur Finanzierung der Leistungen von den Unternehmen getragen werden. Die Höhe richtet sich dabei nach der Lohnsumme der Beschäftigten dem Umfallrisiko und den Ausgaben der Unfallversicherung.

Beitragsumlage (Bereich Bahn)
Die Versicherten haben im Gegensatz zur Kranken- und Rentenversicherung keine Anteile zur Unfallversicherung zu tragen. Die Beiträge sind so zu bemessen, dass die Unfallversicherungsträger – so auch die UVB im Zuständigkeitsbereich Bahn – mit der Beitragsumlage Unfallversicherung die gesetzlich vorgeschriebenen und zugelassenen Aufgaben (insbesondere in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Entschädigung) finanzieren und die gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Betriebsmittel und Rücklagen bilden kann.