Skip to the content

Beitragsumlage (Bereich Bahn)

Die Versicherten haben im Gegensatz zur Kranken- und Rentenversicherung keine Anteile zur Unfallversicherung zu tragen. Die Beiträge sind so zu bemessen, dass die Unfallversicherungsträger – so auch die UVB im Zuständigkeitsbereich Bahn – mit der Beitragsumlage Unfallversicherung die gesetzlich vorgeschriebenen und zugelassenen Aufgaben (insbesondere in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Entschädigung) finanzieren und die gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Betriebsmittel und Rücklagen bilden kann.