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Die Vertreterversammlung der UVB

Als Selbstverwaltungsorgan hat die Vertreterversammlung vielfältige Aufgaben. Sie:

  • wählt den Vorstand und seine Stellvertretungen
  • beschließt die Satzung der UVB
  • erlässt Unfallverhütungsvorschriften
  • legt den Gefahrtarif fest
  • verabschiedet den Haushalt
     

Einige Entscheidungen bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde – zum Beispiel Satzungsänderungen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung oder Unfallverhütungsvorschriften durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

 

Zusammensetzung der Vertreterversammlung

Seit der Neukonstituierung zur 13. Sozialwahlperiode am 04.09.2023 besteht die Vertreterversammlung aus 40 Mitgliedern:

  • 30 Versichertenvertreterinnen und -vertretern
  • 10 Arbeitgebervertreterinnen und -vertretern

Beide Seiten verfügen über die gleiche Stimmenanzahl – eine wichtige Voraussetzung für die paritätische Selbstverwaltung.
 

Die alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung sind:

  • Holger Conrad (EVG)
  • Philipp Götte (Deutsche Bahn AG)

Sie repräsentieren die beiden Seiten der Selbstverwaltung und führen abwechselnd den Vorsitz.