Bauliches

Hier finden Bauherren von Bundesbauten bzw. die beauftragten Architektur- und Planungsbüros Informationen zum Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und den entsprechenden Verordnungen.
Ziel ist es, bei Neubauten, Umbauten und Sanierungen die arbeitsschutzrelevanten Anforderungen rechtzeitig umzusetzen. So entstehen sichere und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen und aufwendige Nachbesserungen lassen sich vermeiden.
Neben den allgemeine Informationen der UVB finden Sie die Baustellenverordnung, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen wesentlich verbessern soll. Sie richtet sich an Bauherren und Auftraggebende von Bauvorhaben und überträgt Pflichten während der Plan- und Bauphase.
Die „Leitlinie „Planung und Ausführung von Bauvorhaben“ der GDA (Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie) legt den Rahmen für die Information, Beratung und Überwachung von Bauvorhaben fest.
Gemäß § 21 Abs. 5 ArbSchG ist die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) zuständige Arbeitsschutzbehörde für alle Bauvorhaben der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltungen. Nach einem Erlass des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (ehemals BMVBS) aus dem Jahr 2003 ist die UVB im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens bei zivilen Bundesbaumaßnahmen einzubeziehen. Dazu dient der Vordruck der Vorankündigung.