Arbeitsstätten und Bauliches
Damit Beschäftigte und alle, die die Arbeitsstätte betreten, geschützt sind und gesund bleiben, ist es erforderlich, die Arbeitsstätte sachgerecht mit der geeigneten Einrichtung zu betreiben.

Damit Beschäftigte und alle, die die Arbeitsstätte betreten, geschützt sind und gesund bleiben, ist es erforderlich, die Arbeitsstätte sachgerecht mit der geeigneten Einrichtung zu betreiben.
Beim Planen und Bauen von Arbeitsstätten müssen nicht nur die Schutzvorschriften der Bauordnungen der Länder beachtet werden, sondern auch die Verordnungen nach Arbeitsschutzgesetz.
Die wichtigste Vorschrift ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), aber auch die Gefahrstoffverordnung oder Biostoffverordnung können weitergehende bauliche Vorgaben beinhalten. Konkretisiert werden die Schutzvorgaben der ArbStättV durch die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse: Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Wenn Anforderungen in anderen Rechtsvorschriften (insbesondere dem Landesbauordnungsrecht) über die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinausgehen, gelten diese vorrangig (höheres Schutzzielniveau).