Erste-Hilfe-Ausbildung
Bei einem Unfall muss schnell Erste Hilfe geleistet werden. Hierzu sollen in jedem Betrieb Ersthelferinnen und Ersthelfer benannt und anwesend sein. Die Anzahl der in Erster Hilfe zu schulenden Personen sind mit der Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Sicherstellung der Ersten Hilfe“ für den jeweiligen Arbeitsbereich zu ermitteln.

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird im Weiteren auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie zum Beispiel Ersthelferinnen und Ersthelfer, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
Die Unfallversicherung Bund und Bahn führt selbst keine Erste-Hilfe-Ausbildung durch, zahlt aber in den meisten Fällen die Teilnahmegebühr.
Ein separater Antrag und eine Kostenübernahmeerklärung vor dem Lehrgang sind nicht erforderlich. Sie können Ihre Mitarbeitenden direkt zur Erste-Hilfe-Ausbildung schicken. die Anbieter rechnen direkt mit uns ab.
Die Ausbildung muss von einer ermächtigten Ausbildungsstelle entsprechend dem DGUV Grundsatz 304-001 durchgeführt werden.
Eine Liste mit allen Adressen und Telefonnummern der ermächtigten Stellen stellt die DGUV zur Verfügung.
Abrechnung
Zur Abrechnung wird ausschließlich das Abrechnungsformular
EH_Abrechnungsformular.pdf verwendet.
- Bitte tragen Sie vor dem Ausdrucken Name, Adresse und Unternehmensnummer elektronisch in das Formular ein.
- Bitte nehmen Sie das Original mit zum Schulungstag. Die Unterschrift der Teilnehmenden darf erst nach absolvierter Veranstaltung hinzugefügt werden.
- Der Anbieter reicht das Abrechnungsformular gemeinsam mit der Rechnung bei uns an erste-hilfe@uv-bund-bahn.de oder per Post ein.
- Bitte beachten Sie, dass wir die Kosten nur an den Anbieter überweisen können. Überweisungen an Teilnehmende sind nicht möglich.
Welche Kosten übernimmt die UVB?
Wir übernehmen den festgelegten Pauschalbetrag für die Aus- oder Fortbildung. Dieser liegt im Jahr 2026 bei 46,31 €. Einige Anbieter bieten zusätzliche Leistungen über die Standardausbildung hinaus an, für die Mehrkosten anfallen. Diese müssten Sie bei Interesse mit dem Anbieter separat abrechnen.
Welche Kosten übernimmt die UVB nicht?
Die UVB übernimmt keine Kosten, die über den oben genannten Pauschalbetrag hinausgehen.
Präventionsveranstaltungen oder Halbtageskurse zu Sofortmaßnahmen/Wiederbelebung/ Druckverband/etc. müssen von Ihrer Dienststelle selbst bezahlt werden. Präventionsveranstaltungen bieten die ermächtigten Stellen z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst an.
Berufsbezogene Qualifikation als Ersthelfende:
Für Personen, die berufsbezogen bereits über entsprechende Kenntnisse verfügen müssen, übernehmen wir die Kosten der Aus- und Fortbildung nicht. Dies sind zum Beispiel Angehörige medizinischer Berufe, Angehörige von Hilfeleistungsunternehmen (DRK), beruflich Kfz-führende Beschäftigte sowie schusswaffentragende Angehörige von Sicherheitsorganen wie Zoll oder Polizei.
Ehrenamtliche Ersthelfende:
Im ehrenamtlichen Bereich, beispielsweise in den Ortsverbänden des THW, müssen die Kosten selbst getragen werden. Die UVB übernimmt nur für die Beschäftigten im Hauptamt die Kosten für die Erste Hilfe Aus- und Fortbildung.
Personen in Rehabilitationsmaßnahmen:
Diese Personen sind zwar bei der UVB versichert, jedoch besteht hier keine Zuständigkeit der UVB. Die Kosten von Schulungen werden i.d.R. von der zuständigen Agentur für Arbeit übernommen, wenn es sich um Ausbildungskosten handelt.
Im Bereich des DRK
Die UVB erhebt keine Beitragsforderungen an das DRK. Die gesetzlich geregelte Zuständigkeit der UVB erstreckt sich für das DRK im Wesentlichen auf die Tätigkeiten im Zusammenhang mit Katastrophenschutz, öffentlichen Notständen und seinen internationalen Aufgaben (z.B. Hilfszüge, Berg- und Wasserwacht, Flüchtlingsbetreuung, Blutspendedienst, Rettungsdienst), ferner auch auf Geschäftsstellen des DRK-Präsidiums und der Einzelverbände.
Die UVB kann jedoch keine Kosten für die Erste Hilfe Aus- und Fortbildung für DRK-Kreisverbände übernehmen. Diese bieten in der Regel als ermächtigte Stellen selbst Erste Hilfe Kurse an, in denen auch die versicherten Personen des DRK für die betriebliche Erste Hilfe kostenneutral geschult werden können.
Praktikanten, Auszubildende, geringfügig oder zeitlich befristet Beschäftigte:
Für Praktikanten, Auszubildende, geringfügig bzw. zeitlich befristet Beschäftigte oder sonstige diesen gleichzusetzenden Personen werden die Kosten der Aus- und Fortbildung von der UVB nicht übernommen, da diese Ihnen nicht durchgängig als betriebliche Ersthelfer für einen Zeitraum von zwei Jahren zur Verfügung stehen können.
Ausnahme ist die Ausbildung von Nachwuchskräften (Azubi) zu Ersthelfenden aus den gewerblich-technischen Bereichen (z.B. Mechatronik, Industrieelektrik, Gleisbau, Industriemechanik, Elektronik Betriebstechnik), wenn diese Nachwuchskräfte in Praxiseinsatzphasen im Bereich von Gleisen gemäß DGUV Vorschrift 78 „Arbeiten im Bereich von Gleisen“ eingesetzt werden. Dann übernimmt die UVB die Kosten der Ausbildung in Erster Hilfe.
Betriebssanitäter:
Da wir nur die Kosten für die Lehrgangsgebühren für den Standard-Lehrgang der betrieblichen Ersthelfenden übernehmen, tragen wir nicht die Kosten für die Aus- und Fortbildung von Betriebssanitätern.
Beschäftigte aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung:
Kosten für die Ausbildung von Ersthelfern in den Dienststellen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung werden nicht übernommen, da die Aufgaben der Prävention nach dem Sozialgesetzbuch VII durch eigene Stellen wahrgenommen werden.
FAQ zur Ersten Hilfe
Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir Ihnen in FAQ zur Ersten Hilfe zusammengefasst.
Erste Hilfe im Betrieb organisieren
Erste-Hilfe-Leistungen sind festzuhalten. Die Dokumentation der Ersten Hilfe bietet eine Hilfestellung, denn die dort gezeigte Struktur gibt vor, was zu notieren ist. Man kann die Aufzeichnungen aber auch elektronisch führen. Wichtig ist, dass die Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Kein passendes Seminar?
Weiter Informationen finden Sie auf der Seite des DGUV Fachbereich Erste Hilfe.
Dort finden Sie auch eine Liste der Ausbildungsstellen.
Für die Organisation, die Sie beauftragt haben, können Sie vorher das Abrechnungsformular mit Ihren Angaben ausfüllen.