UV-Meldeverfahren
Der Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den Unternehmen für den Unfallversicherungsschutz ihrer Beschäftigten jährlich zahlen.

UV-Meldeverfahren bei der UVB
Der digitale Lohnnachweis ist jeweils bis zum 16. Februar des Folgejahres vorzunehmen.
Dazu werden über das Programm zur Entgeltabrechnung die für das Unternehmen gültigen Stammdaten abgerufen. Folgende Zugangsdaten werden benötigt:
- Betriebsnummer
- Mitgliedsnummer
- PIN
Nach dem Stammdatenabgleich und der Zuordnung der Gefahrtarifstelle für alle Mitarbeitenden wird der digitale Lohnnachweis aus dem Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt.
Hinweis: Unabhängig des Lohnnachweises ist der Unternehmer im Meldeverfahren zur Sozialversicherung seit 1. Januar 2016 verpflichtet, eine gesonderte Jahresmeldung zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung) für jeden Arbeitnehmer abzugeben. Nähere Informationen zur UV-Jahresmeldung erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) finden Sie weitere Informationen sowie die rechtlichen Hintergründe und Verfahrensgrundlagen für das neue UV-Meldeverfahren DGUV.
Infomaterial zum Thema
Betriebsnummer der UVB
490 059 02 (Bereich Bahn)
281 432 38 (Bereich Bund)
Kontakt
Telefon: 069 47863-2680