Statistische Unfallanzeige für Beamtenunfälle
Mit diesem Formular können Sie einen Unfall für die statistische Erfassung melden. Die Angaben helfen uns, Unfallursachen besser zu verstehen und gezielte Maßnahmen zur Prävention zu entwickeln. Bitte füllen Sie alle relevanten Felder sorgfältig aus.
Erläuterungen zur statistischen Unfallanzeige
Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte/Bundesrichterinnen und Bundesrichter
Warum eine statistische Unfallanzeige für Beamte?
Die in dieser Anzeige aufgeführten Daten werden anonymisiert zu statistischen Zwecken erhoben. Aus diesem Grund muss die statistische Unfallanzeige für Beamte parallel zur Dienstunfallfürsorge ausgefüllt werden. ¹
¹ Die Verordnung (EU) Nr. 349/2011 der Kommission vom 11. April 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffend Statistiken über Arbeitsunfälle verlangt eine Übermittlung von Statistikdaten. Zu Präventionszwecken sind der UVB auch die Wegeunfälle zu melden. Weitergehende Anzeigepflichten, insbesondere nach dienstrechtlichen Vorschriften, bleiben unberührt.
Wann ist eine statistische Unfallanzeige für Beamte zu erstatten?
Die statistische Beamten-Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn ein Unfall
- in der Dienststelle, im Homeoffice oder in mobiler Arbeit,
- bei einer Dienstreise oder dienstlichen Veranstaltung oder
- auf dem Weg (z. B. auf dem Weg zwischen Wohnung und Dienststelle = Wegeunfall)
eine Dienstunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod der Bundesbeamtin, des Bundesbeamten, der Bundesrichterin oder des Bundesrichters zur Folge hat.
Wer hat die statistische Unfallanzeige für Beamte zu erstatten?
Die Dienststelle erstattet die statistische Unfallanzeige für Beamte.
Innerhalb welcher Frist ist die statistische Unfallanzeige für Beamte zu erstatten?
Die Dienststelle erstattet die Anzeige binnen drei Wochen, nachdem sie von dem Unfall Kenntnis erhalten hat.
Was ist bei schweren Unfällen, Massenunfällen und Todesfällen zu beachten?
Tödliche Unfälle, besonders schwere Unfälle und Unfälle mit mehreren Personen sind unverzüglich dem Geschäfts- bereich Prävention der Unfallversicherung Bund und Bahn telefonisch, per Telefax oder per E-Mail zu melden.