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Statistische Unfallanzeige für Beamtenunfälle

Mit diesem Formular können Sie einen Unfall für die statistische Erfassung melden. Die Angaben helfen uns, Unfallursachen besser zu verstehen und gezielte Maßnahmen zur Prävention zu entwickeln. Bitte füllen Sie alle relevanten Felder sorgfältig aus.

Empfänger

Unfallversicherung Bund und Bahn
26380 Wilhelmshaven

Anzugeben ist die genaue Dienststellenbezeichnung zur Ermittlung des Wirtschaftszweiges
Anzugeben ist die von der Unfallversicherung Bund und Bahn zugeteilte Unternehmensnummer
Textliche Beschreibung der ausgeübten beruflichen Tätigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls (z. B.: Polizist, Fahrzeugführer, Bürokraft mit/ohne Kundenkontakt, Reinigungspersonal, Führungskraft, Arzt, Lokomotivführer, Richter, Fachkraft im Zolldienst, Fachkraft im Grenzschutz)
Nicht auszufüllen bei einem Wegeunfall
Anzugeben ist die Anzahl der beschäftigten Personen in der jeweiligen örtlichen Einheit der Dienststelle

Hier ist eine ausführliche Schilderung des Unfallhergangs vorzunehmen:

Arbeitsumgebung: die Arbeitsstätte, die allgemeine Umgebung oder der Arbeitsraum, wo sich der Unfall ereignet hat,

Spezifische Tätigkeit: die präzise Tätigkeit, die die geschädigte Person zum Zeitpunkt des Unfalls ausgeübt hat,

Beteiligter Gegenstand der spezifischen Tätigkeit: das Werkzeug, das Objekt, das von der geschädigten Person benutzt wurde, als sich der Unfall ereignete, Abweichung vom üblichen Arbeitsablauf, ggf. Beteiligung von Maschinen, Anlagen, verletzenden Gegenständen/ Gefahrstoffen oder der psychische Vorgang der Verletzung und

Art und Weise, wie das Unfallopfer vom verletzenden Gegenstand (physisch oder psychisch) geschädigt wurde Die Unfallschilderung kann auf einem Extrablatt fortgesetzt werden

Betroffene Körperteile: (Beispiele: "Rechter Unterarm" oder "Linker Fuß und rechte Kopfseite" u.s.w.)
Art der Verletzung: körperliche Auswirkungen für das Unfallopfer (Beispiele: "Prellung", "Verstauchung", "Knochenbruch", "Verbrennung" u.s.w.)
Keine Angaben bei tödlichem Unfall
Keine Angaben bei tödlichem Unfall

Erläuterungen zur statistischen Unfallanzeige

Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte/Bundesrichterinnen und Bundesrichter

Warum eine statistische Unfallanzeige für Beamte?

Die in dieser Anzeige aufgeführten Daten werden anonymisiert zu statistischen Zwecken erhoben. Aus diesem Grund muss die statistische Unfallanzeige für Beamte parallel zur Dienstunfallfürsorge ausgefüllt werden. ¹
 

¹ Die Verordnung (EU) Nr. 349/2011 der Kommission vom 11. April 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffend Statistiken über Arbeitsunfälle verlangt eine Übermittlung von Statistikdaten. Zu Präventionszwecken sind der UVB auch die Wegeunfälle zu melden. Weitergehende Anzeigepflichten, insbesondere nach dienstrechtlichen Vorschriften, bleiben unberührt.

Wann ist eine statistische Unfallanzeige für Beamte zu erstatten?

Die statistische Beamten-Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn ein Unfall

  • in der Dienststelle, im Homeoffice oder in mobiler Arbeit,
  • bei einer Dienstreise oder dienstlichen Veranstaltung oder
  • auf dem Weg (z. B. auf dem Weg zwischen Wohnung und Dienststelle = Wegeunfall)

eine Dienstunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod der Bundesbeamtin, des Bundesbeamten, der Bundesrichterin oder des Bundesrichters zur Folge hat.

Wer hat die statistische Unfallanzeige für Beamte zu erstatten?

Die Dienststelle erstattet die statistische Unfallanzeige für Beamte.

Innerhalb welcher Frist ist die statistische Unfallanzeige für Beamte zu erstatten?

Die Dienststelle erstattet die Anzeige binnen drei Wochen, nachdem sie von dem Unfall Kenntnis erhalten hat.

Was ist bei schweren Unfällen, Massenunfällen und Todesfällen zu beachten?

Tödliche Unfälle, besonders schwere Unfälle und Unfälle mit mehreren Personen sind unverzüglich dem Geschäfts- bereich Prävention der Unfallversicherung Bund und Bahn telefonisch, per Telefax oder per E-Mail zu melden.